Invalidenversicherung als Ansprechpartnerin

Es gibt die Möglichkeit, sich bei den kantonalen IV-Stellen mit Fragen zu melden.

Auf den Webseiten der kantonalen Sozialversicherungsanstalt findet man entsprechende Kontaktinformationen. Viele IV-Stellen bieten ein breites Angebot an Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgebende an. Im Rahmen der Früherfassung und Frühintervention bietet die IV auch die Möglichkeit, dass Betriebe sich frühzeitig melden können, wenn bisherige Arbeitnehmende erkranken und die Gefahr besteht, dass die Person dadurch ihre Stelle verliert oder ihre Arbeitsleistung eingeschränkt ist. Die betroffenen Mitarbeitenden werden dabei vorgängig über die Meldung informiert.

Die beruflichen Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung sind vielfältig. Die Versicherung kann zum Beispiel erstmalige berufliche Ausbildungen von Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützen. Wichtige Informationen zu den Möglichkeiten finden sich auf den Webseiten der kantonalen IV-Stellen. Die IV prüft den Anspruch auf Unterstützung im Einzelfall. Das Informationsportal Compasso bietet zudem Informationen rund um die Themen Früherkennung/-intervention und berufliche Wiedereingliederung für Arbeitgebende.

 


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