Wie gelingt die Integration bei einem Tourismus-Unternehmen?

Hier stellen wir „Good-Practice-Kriterien“ für eine gelingende Integration von Menschen mit Beeinträchtigung(en) in ein Tourismus-Unternehmen vor. Dabei handelt es sich um Erkenntnisse aus der Analyse von 72 Interviews mit verschiedenen Menschen aus der Tourismusbranche.

Good-Practice 1: Die richtige Haltung

Es geht darum, Mitarbeitenden mit Beeinträchtigung Arbeitsinhalte anzuvertrauen, ohne sie dabei zu überfordern.

Good-Practice 2: Überzeugte Vorgesetzte

Eine gelingende Arbeitsintegration von Menschen mit einer Beeinträchtigung im Bereich Tourismus ist wesentlich von der Überzeugung und dem Engagement der Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern abhängig.

Good-Practice 3: Die richtigen Mitarbeitenden

Integration von Mitarbeitenden mit einer Beeinträchtigung gelingt in vielen Fällen, wenn sie branchenspezifische Voraussetzungen, Interesse und hohe Motivation mitbringen.

Good-Practice 4: Integration in gesunde Unternehmen

Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitsintegration in gesunden Unternehmen häufig gelingt. Touristische Unternehmen, die bereits solide wirtschaften, stabile und eingespielte Teams sowie eine gute Geschäftsleitung besitzen, haben sehr gute Voraussetzungen, eine Person mit Beeinträchtigung zu integrieren.

Good-Practice 5: Unterstützung „on the job“

Mitarbeitende mit einer Beeinträchtigung brauchen Begleitung, damit sie ihre Arbeit gut ausführen und sich entwickeln können. Es ist wichtig, sie bei der Festlegung von Unterstützungsleistungen miteinzubeziehen. Hierzu benötigt es eine verständliche Kommunikation. Diese kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden, beispielsweise zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten oder im Team selbst.

Good-Practice 6: Anforderungen und Ressourcen in Balance

Touristische Betriebe haben ganz unterschiedliche wirtschaftliche und strukturelle Voraussetzungen für die Integration von Mitarbeitenden mit einer Beeinträchtigung.

 


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