Erklärung schwieriger Wörter
Hier werden schwierige Wörter auf der Webseite erklärt:
allgemeiner Arbeitsmarkt: Auch erster, regulärer oder «normaler» Arbeitsmarkt genannt. Dazu gehören im Arbeitsfeld Tourismus auch die meisten Hotels, Restaurants, Transportunternehmen und Freizeitangebote wie Museen oder Schwimmbäder.
Arbeitsintegration: Mit Arbeitsintegration ist der Zugang zu Arbeit für Menschen mit erschwerten Zugangsbedingungen gemeint. Der erschwerte Zugang kann durch eine Beeinträchtigung, durch Sucht, durch lange Absenz vom Arbeitsmarkt, durch Migration oder Flucht und durch weitere Faktoren begründet sein. Zudem ist auch die Unterstützungsarbeit durch Fachorganisationen und Fachpersonen gemeint, wenn sie den Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützen.
Arbeitsversuch: Eine Möglichkeit, damit sich Arbeitgebende und Arbeitnehmenden mit Beeinträchtigung während maximal sechs Monaten kennenlernen können. Wenn ein Arbeitsversuch über die Invalidenversicherung finanziert wird, besteht während dieser Zeit kein Arbeitsverhältnis nach Obligationenrecht. Die Arbeitnehmenden erhalten ein Taggeld der IV anstelle eines Lohnes vom Betrieb. Einzelne Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts wie die Sorgfalts- und Treuepflicht, Befolgung von Anweisungen, Freizeit und Ferien müssen jedoch trotzdem eingehalten werden. Die Mitarbeitenden sind während des Arbeitsversuchs einer allfälligen Krankentaggeldversicherung des Betriebes nicht unterstellt.
berufliche Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung: Die Invalidenversicherung bietet für Menschen mit Beeinträchtigung vielfältige Unterstützungsmassnahmen, um in die Arbeitswelt zu finden oder eine Stelle erhalten zu können. Mehr Informationen dazu gibt es hier (PDF).
ergänzender Arbeitsmarkt: Auch zweiter oder geschützter Arbeitsmarkt genannt. Spezialisierte Betriebe beschäftigen Menschen mit Beeinträchtigungen und fördern sie in ihrer Selbständigkeit und helfen dabei, dass sie berufliche Fähigkeiten entwickeln und ausbauen können.
Früherfassung / Frühintervention: Mit einer Früherfassung will die Invalidenversicherung Arbeitsplätze erhalten, wenn bei Mitarbeitenden aus gesundheitlichen Gründen die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Betriebe können nach Information der betroffenen Person eine Meldung bei der kantonalen IV-Stelle machen. Weitere Informationen zur Früherfassung und Frühintervention gibt es hier (PDF).
Inklusion: Die Vielfalt und Unterschiedlichkeit aller Mitarbeitenden wird geschätzt. Mitarbeitende sind ein Teil der Arbeitsgemeinschaft und können ihre Fähigkeiten und Kompetenzen im Betrieb einbringen. Mitarbeitende mit und ohne Beeinträchtigung lernen voneinander.
IV-Rente/-Teilrente: Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung kann bestehen, wenn die Erwerbsfähigkeit einer Person (Erwerbsfähigkeit bedeutet, dass eine Person ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen kann) aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen (körperlich, psychisch oder geistig) eingeschränkt und durch Eingliederungsmassnahmen nicht wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann. Die Renten der IV sind folgendermassen gegliedert:
Invaliditätsgrad | Rentenanspruch |
mindestens 40% | Viertelsrente |
mindestens 50% | halbe Rente |
mindestens 60% | Dreiviertelsrente |
mindestens 70% | ganze Rente |
Weitere Informationen zur Invalidenrente findet man hier (PDF, Leistungen der IV).
Job Coach: Job Coaches sind Fachpersonen der Arbeitsintegration. Sie begleiten Stellensuchende beim Finden und beim Erhalt einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle. Ziel des Coachings ist die nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Leistungslohn: Nicht alle Arbeitnehmenden mit Beeinträchtigung können die geforderte Stunden- oder Tagesleistung erbringen. In diesem Fall kann das Unternehmen mit den Arbeitnehmenden einen Leistungslohn vereinbaren. Wenn eine Arbeitnehmerin zum Beispiel den ganzen Tag anwesend ist, jedoch nur die halbe Leistung erbringen kann, wird zum Beispiel ein Leistungslohn bezahlt. Es wird die Leistung (in diesem Fall 50%) und nicht die Anwesenheit entlöhnt.
Supported Education: Supported Education bedeutet begleitete Ausbildung. Supported Education teilt die Werte und Prinzipien von Supported Employment. Hierbei geht es jedoch um die Begleitung von Ausbildungswegen im allgemeinen Ausbildungsmarkt, respektive in Regelstrukturen (das bedeutet «normale» Bildungsgefässe , die allen offen stehen, wie zum Beispiel zweijährige oder dreijährige Grundausbildungen oder ein Studium).
Supported Employment: Damit ist ein Handlungskonzept in der Arbeitsintegration gemeint. Personen mit Beeinträchtigung oder andere benachteiligte Gruppen werden langfristig beim Erlangen und langfristigen Erhalten von bezahlter Arbeit im allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Die Begleitung kann mit vier Hauptmerkmalen beschrieben werden:
- Es geht darum, (leistungsentsprechend) bezahlte Arbeit
- auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (und nicht in besonderen Einrichtungen) zu finden,
- neben dem Erlangen von Arbeit wird Nachhaltigkeit nach der Vermittlung (z.B. durch weitergehendes Coaching) angestrebt, und
- Supported Employment bezieht sich auf den ganzen Prozess vom Erlangen bis zum Erhalten einer Arbeitsstelle. (Formulierung von Supported Employment Schweiz 2017)
Die Begleitung sieht in jedem Fall anders aus und wird an die Fähigkeiten der Person und die Voraussetzungen im Betrieb angepasst.