Hier werden Informationen zu den Rahmenbedingungen erklärt, in denen Arbeitsintegration stattfindet.
Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten sowohl in Betrieben des ergänzenden Arbeitsmarkts (er wird auch zweiter oder geschützter Arbeitsmarkt genannt), wie auch im allgemeinen Arbeitsmarkt (erster, oder regulärer Arbeitsmarkt).

Der ergänzende Arbeitsmarkt charakterisiert sich unter anderem durch die spezielle Förderung der Mitarbeitenden mit Beeinträchtigung und durch weniger Zeitdruck bei der Arbeit. Es werden jedoch wirtschaftsnahe Arbeitsbedingungen angestrebt. Seit einigen Jahren sind die Grenzen zwischen diesen Arbeitswelten nicht mehr ganz klar. Deshalb können zum Beispiel Menschen mit einer IV-Rente auch im allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten. Die Abbildung zeigt, dass die allgemeine und ergänzende Arbeitswelt durchlässiger geworden sind. (Illustration: Remo Hegglin).
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