Ökonomische Rahmenbedingungen

Menschen mit Beeinträchtigungen werden oft finanziell durch Versicherungen unterstützt.

Die Invalidenversicherung prüft zum Beispiel, ob jemand aufgrund einer Beeinträchtigung nicht mehr zu 100% arbeitsfähig ist und spricht ganze oder Teilrenten. Viele Menschen mit einer IV-Rente arbeiten im ergänzenden und auch im allgemeinen Arbeitsmarkt. Wenn eine Beeinträchtigung die Arbeit (das Tempo, die Menge oder die Qualität) beeinflusst, kann es sein, dass Menschen mit Beeinträchtigung einen sogenannten Leistungslohn vom Betrieb erhalten und ergänzend dazu die IV-Unterstützung. Reicht dieses Geld noch nicht, um die Lebenskosten zu decken, können Mitarbeitende mit Beeinträchtigung Ergänzungsleistungen beantragen.

Auf dem Bild sieht man zwei Säulen. Beide Säulen stehen senkrecht. Die erste Säule ist durchgehend und beschriftet mit „Kosten für den Lebensunterhalt“. Die zweite Säule ist senkrecht in drei Teile unterteilt. Der unterste Teil ist beschriftet mit „Leistungslohn“, der mittlere Teil mit «IV-Rente» und der oberste Teil mit „Ergänzungsleistungen“.
Das Bild zeigt die Einteilung in Leistungslohn, IV-Rente und Ergänzungsleistungen. (Illustration: Remo Hegglin)

Die Sozialversicherungen in der Schweiz bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung für Betriebe, wenn die Einarbeitung oder Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung einen Mehraufwand bedeutet.

Einarbeitungszeit: Der Betrieb kann insbesondere in der ersten Zeit nach Antritt einer neuen Stelle durch Einarbeitungszuschüsse entlastet werden, wenn die Mitarbeitenden zu Beginn noch nicht die erwartete Leistung erbringen.

Arbeitsversuch

Bei der Möglichkeit eines Arbeitsversuchs können Arbeitnehmende ihre berufsrelevanten Kompetenzen unter Beweis stellen und erhalten eine reale Chance auf eine Anstellung. Betriebe müssen in diesem Fall während maximal sechs Monaten keinen Arbeitsvertrag ausstellen. Dadurch haben sie mehr Zeit, um Menschen mit Beeinträchtigung in Arbeitsabläufe einzuarbeiten und können diese auch enger begleiten.

 

Bedarf an Unterstützung

Touristische Unternehmen, die Arbeitnehmende mit Beeinträchtigung einstellen, sehen weiteren Handlungsbedarf in Bezug auf Finanzierungsmöglichkeiten.

„Man bekommt eine Gegenleistung. Dass man sich einsetzt, dass man diesen Mehraufwand betreibt. Ich denke mir, es wäre schön, wenn man von staatlicher Seite her etwas zurückbekommt.“ (Leitungsperson, Restaurant)

Betriebe wünschen sich zum Beispiel finanzielle Unterstützung, die sie für geschultes Fachpersonal oder die Weiterbildung von Mitarbeitenden einsetzen können. Damit könnten sie Integrationsaufgaben professionell nachgehen. Weitere finanzielle Anreize könnten die Integrationsquote erhöhen.

 


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