Good-Practice 4: Integration in gesunde Unternehmen

Grundsätzlich ist es so, dass Arbeitsintegration in gesunden Unternehmen häufig gelingt. Touristische Unternehmen, die bereits solide wirtschaften, stabile und eingespielte Teams sowie eine gute Geschäftsleitung besitzen, haben sehr gute Voraussetzungen, eine Person mit Beeinträchtigung zu integrieren.

Finanzielle Unterstützung, zum Beispiel von staatlichen Stellen, sollten ausschliesslich zur Deckung des zusätzlichen Aufwands für die Integration eingesetzt werden.

„Bei unsern Lehrlingen mit Beeinträchtigung ist es so, dass es Gelder vom Kanton gibt, die wir in sie investieren. Wir tragen also nicht die volle finanzielle Leistung. Wir haben den finanziellen Aufwand indirekt, weil wir mehr Personen brauchen, die mit diesen Menschen zusammenarbeiten.“ (Entscheidungsträger, Hotellerie)

Viele Unternehmen schätzen die finanzielle Unterstützung. Sie ermöglicht eine angemessene Begleitung von Mitarbeitenden mit (einer) Beeinträchtigung. Der Anspruch auf Gelder ist kantonal geregelt und deshalb von unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Viele touristische Unternehmen wünschen sich ausführlichere Informationen zur Arbeitsintegration sowie bessere staatliche Leistungen und Strukturen zwecks Integration von Mitarbeitenden mit einer Beeinträchtigung.

 


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