Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Touristische Betriebe, die Menschen mit Beeinträchtigung einstellen, und Fachpersonen der Arbeitsintegration sehen Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe.

Inklusion bedeutet: Es wird als völlig normal wahrgenommen, dass die Gesellschaft vielfältig ist und die Menschen nicht alle die gleichen Fähigkeiten haben. Unabhängig von den persönlichen Voraussetzungen können alle am gesellschaftlichen Leben teilhaben.

„Ich glaube, dass das für zwei Seiten ein Gewinn sein wird, nicht nur für die Menschen, die jetzt ausgegrenzt sind oder nicht mehr dazugehören, sondern auch für uns als Arbeitsplatz Schweiz, dass wir lernen mit den Unterschieden und der Vielfältigkeit umzugehen und damit zu leben.“ (Job Coach)

Ein Vorgesetzter aus der Hotellerie spricht vom grundlegenden Recht auf Arbeit für alle:

„Es gibt ein gutes Image, davon bin ich überzeugt. Jeder Betrieb, der Menschen mit Beeinträchtigungen einstellt, trägt etwas zur Gesellschaft bei, weil das eines unserer Grundrechte ist, dass wir Arbeit haben, ob mit oder ohne Beeinträchtigung.“ (Leitungsperson, Hotellerie)

Die Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz nehmen für alle Mitarbeitenden zu. Dies sollte das Verständnis für Menschen mit Beeinträchtigung stärken. Alle sollen an Arbeit teilhaben können, auch wenn die Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Einfluss aus politischen Grundlagen

Viele touristische Unternehmen tragen bereits einen grossen Teil zur Entwicklung in Richtung Inklusion in der Arbeitswelt bei. Sie tun dies mit einem hohen Engagement aus eigener Motivation und wünschen sich keinen politischen Druck, aber positive Anreize für Arbeitgebende und eine entsprechende Würdigung ihres Einsatzes.

Im Unterschied zu anderen europäischen Ländern gibt es in der Schweiz kein Quotensystem, das Betrieben vorgibt, wie viele Menschen mit Beeinträchtigung sie einstellen müssen. Entsprechende Systeme bestehen in Italien, Frankreich, Spanien, Österreich, Polen und Deutschland.

Fachpersonen der Arbeitsintegration sehen Handlungsbedarf bezüglich Flexibilisierung im Rahmen der sozialen Sicherungssysteme und des Bildungssystems in der Schweiz. Die aktuellen Vorgaben und Rahmenbedingungen werden als zu eng empfunden. Sie fordern zum Beispiel:

  • Übergänge zwischen den Arbeitswelten sollen durchlässiger sein.
  • Renten und Löhne müssen individueller und schneller anpassbar werden.
  • Die Ausbildungsdauer soll individuell angepasst und unter Umständen verlängert werden können.

Auch sollten Dienstleitungen im Rahmen der Arbeitsintegration auf die tatsächlichen Gegebenheiten und Bedürfnisse der Unternehmen fokussieren.

 


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