Finanzielle Unterstützung

Menschen mit Beeinträchtigung werden oft finanziell durch Versicherungen unterstützt.

Die Invalidenversicherung prüft zum Beispiel, ob jemand aufgrund einer Beeinträchtigung nicht mehr zu 100% arbeitsfähig ist und bewilligt ganze oder Teilrenten. Viele Menschen mit einer IV-Rente arbeiten trotzdem im ergänzenden und auch im allgemeinen Arbeitsmarkt.

Wenn eine Beeinträchtigung die Arbeit (das Tempo, die Menge oder die Qualität) beeinflusst, kann es sein, dass Menschen mit Beeinträchtigung einen sogenannten Leistungslohn vom Betrieb erhalten und ergänzend dazu die IV-Unterstützung. Reicht dieses Geld noch nicht, um die Lebenskosten zu decken, können Mitarbeitende mit Beeinträchtigung Ergänzungsleistungen beantragen.

Auf dem Bild sieht man zwei Säulen. Beide Säulen stehen senkrecht. Die erste Säule ist durchgehend und beschriftet mit „Kosten für den Lebensunterhalt“. Die zweite Säule ist senkrecht in drei Teile unterteilt. Der unterste Teil ist beschriftet mit „Leistungslohn“, der mittlere Teil mit «IV-Rente» und der oberste Teil mit „Ergänzungsleistungen“.
Das Bild zeigt die Einteilung in Leistungslohn, IV-Rente und Ergänzungsleistungen. (Illustration: Remo Hegglin)

 


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