Menschen mit Beeinträchtigung werden oft finanziell durch Versicherungen unterstützt.
Die Invalidenversicherung prüft zum Beispiel, ob jemand aufgrund einer Beeinträchtigung nicht mehr zu 100% arbeitsfähig ist und bewilligt ganze oder Teilrenten. Viele Menschen mit einer IV-Rente arbeiten trotzdem im ergänzenden und auch im allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wenn eine Beeinträchtigung die Arbeit (das Tempo, die Menge oder die Qualität) beeinflusst, kann es sein, dass Menschen mit Beeinträchtigung einen sogenannten Leistungslohn vom Betrieb erhalten und ergänzend dazu die IV-Unterstützung. Reicht dieses Geld noch nicht, um die Lebenskosten zu decken, können Mitarbeitende mit Beeinträchtigung Ergänzungsleistungen beantragen.
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