In vielen touristischen Betrieben gibt es immer wieder freie Stellen. Das bedeutet, dass auch Mitarbeitende mit Beeinträchtigung grundsätzlich Chancen auf einen Arbeitsplatz in diesem Bereich haben.
„Wir suchen ständig Leute.“ (Geschäftsführer, Restaurant)
Alle Angebote richten sich an Touristinnen und Touristen. So gibt es zum Beispiel auch im ergänzenden Arbeitsmarkt Hotels und Restaurants.
„Ich finde es eine super Branche. Weil genau die Lebensweltnähe, die Lebensweltorientierung wirklich hoch ist.“ (Leitungsperson, Hotel)
Touristische Unternehmen im ergänzenden Arbeitsmarkt können die Mitarbeitenden intensiver unterstützen. Es ist beispielsweise mehr Zeit für die unterschiedlichen Arbeiten vorhanden. Oft werden Mitarbeitende im ergänzenden Arbeitsmarkt wieder an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt. Es gibt viele Mitarbeitende, welche dieses Ziel verfolgen.
„Ich will weitergehen, ich will natürlich eine Ausbildung machen als Hotelfachangestellter, dann ist das hier gleich die richtige Grundausbildung.“ (Mitarbeiter mit Beeinträchtigung, Hotel im ergänzenden Arbeitsmarkt)
Es gibt Unternehmen im allgemeinen Arbeitsmarkt, wo bereits Menschen mit Beeinträchtigung arbeiten. Auch dort kann es Unterstützung geben, zum Beispiel durch Job Coaches.
Was verdiene ich?
Für viele Mitarbeitende mit Beeinträchtigung im Tourismus ist es wichtig, eigenes Geld zu verdienen und unabhängig zu sein. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
„Zu einem späteren Zeitpunkt das Leben selber zu finanzieren, so dass ich eine Familie ernähren kann, das treibt mich an.“ (Mitarbeiter mit Beeinträchtigung, Hotel)
Die verschiedenen Betriebe im ersten und im ergänzenden Arbeitsmarkt bezahlen sehr unterschiedlich hohe Löhne. Oft erhalten Mitarbeitende einen Leistungslohn, der sich nach ihren Möglichkeiten richtet und sehr individuell festgelegt wird. Für viele Unternehmen im Tourismus ist es selbstverständlich, eine Arbeit angemessen zu entlohnen.
„Es ist ja normal, dass es einen Lohn für die Arbeit gibt.“ (Geschäftsführer, Hotel)
Einige Unternehmen bezahlen branchenüblich, andere können nur einen ergänzenden Lohn entrichten. Das hängt oft davon ab, ob Mitarbeitende mit Beeinträchtigung zum Beispiel zusätzlich von der IV finanziell unterstützt werden. Es hängt auch damit zusammen, ob es ein Arbeitsplatz im Allgemeinen oder im ergänzenden Arbeitsmarkt ist.
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